Unterliegt nicht den Vorschriften des ADR mit Ausnahme von Abschnitt 5.5.3
Versandstcke mssen mit der Angabe "KOHLENDIOXID, FEST" oder "TROCKENEIS" gekennzeichnet sein.
Nicht gut belftete Fahrzeuge und Container mssen an jedem Zugang an einer fr Personen, welche das Fahrzeug oder den Container ffnen oder betreten, leicht einsehbaren Stelle mit einem Warnkennzeichen gem Absatz 5.5.3.6.2 versehen sein.